Infos für Spender & Sponsoren

D’Roaga brauchen Deine Unterstützung!

Über Dein Engagement als Spender oder Sponsor unseres Vereins sind wir Dir von Herzen dankbar.
Denn natürlich sind wir als gemeinnütziger Verein, für den eigenwirtschaftliche Zwecke nachrangig zu sein haben, dringendst auch auf Zuwendungen von Dir als Privatperson oder Unternehmen/Organisation/Institution angewiesen.

Als Spender oder Sponsor der RoagaBuam kannst Du nicht nur steuerliche und/oder betriebliche Vorteile lukrieren, sondern Du dienst auch noch einem guten Zweck.
Dieser ist lt. §2.1 unsere Vereinssatzung „..die Erhaltung der Heimat- und Volkstracht, Pflege der Volkstänze, des Volksliedes und der Volksmusik, Schutz und Pflege historischer Heimatwerke und Erhaltung heimatlichen Brauchtums.“

Spendenkonto

Verwendungszweck: „Spende“
Volks-Raiffeisenbank Ismaning
IBAN….

Werde jetzt aktiv!
Spende entweder per Überweisung oder lade hier unser Spendenformular herunter.

Damit Du spannst, welche Möglichkeiten es gibt, uns ‚unter die Arme zu greifen‘ – ohne, dass Du damit beim Finanzamt eine Enttäuschung erlebst – und was wir Dir als Verein dafür Gutes tun dürfen – ohne unsere Gemeinnützigkeit aufs Spiel zu setzen – haben wir im Folgenden einige Informationen zusammengestellt (freilich ohne Gewähr). Sie mögen Dich ermuntern, als Spender oder Sponsor unseres Vereins in Hyperaktivität zu verfallen.

SPENDEN

Als anerkannt gemeinnütziger Verein verfügen wir über eine gültige Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (die Du auf Wunsch einsehen kannst, falls Du Zweifel hast) – wir können Dir für Deine Spende also gegebenenfalls eine Zuwendungsbestätigung („Spenden-Bescheinigung“) ausstellen, die Du beim Finanzamt im Rahmen Deiner Steuererklärung geltend machen kannst.

Bitte beachte: Eine Spende ist nach gültiger Rechtsprechung frei von jeder Gegenleistung und unterstützt unseren gemeinnützigen Zweck in voller Höhe. Aber Dir geht es ja ohnehin nur um den guten Zweck, oder?

Na ja, ein paar kleine „Höflichkeitsgesten“ können wir Dir im Gegenzug schon in Aussicht stellen:

  • Falls Du möchtest, können wir Dich/Deine Firma auf unserer Website gerne in die (hoffentlich schnell anwachsende) Liste der „Gönner&Förderer“ aufnehmen – namentlich/und Firmen auch gern mit Bild/Logo (Wenn Du Dich auf unserer Homepage registrierst/anmeldest, kannst Du in Deinem ‚Profil‘ ankreuzen, was Dir gegebenenfalls recht wäre);
  • Ausserdem werden wir Dich bei jedem Zusamentreffen überschwänglich umarmen (freilich auch nur wennst magst);
  • und auf Wunsch mit „edler Spender“ ansprechen.

Unabhängig davon würden wir, das versteht sich von selbst und kann uns keiner verbieten, in Hinkunft nur noch in den höchsten Tönen von Dir sprechen und die Kunde Deiner Großmut bei jeder Gelegenheit in die Welt streuen.

Unternehmer aufgepasst – im Rahmen von Spenden erlaubte „Zuckerl“ unsererseits sind z.B. auch:

  • Firmenlogo auf Vereinsplakaten ohne besondere Hervorhebung
  • Firmenlogo auf unserer Webpage im Rahmen einer Listung unterstützender Unternehmen ohne besondere Hervorhebung und ohne Hyper-Link
  • Vereinszeitschrift-/Veröffentlichung mit einer Liste der unterstützenden Unternehmen
  • Nennung Deines Unternehmens/Firma als Sponsor auf der Rückseite von Eintrittskarten (z.B. zum Frühjahrs- oder Adventssingen)
  • Kleines Firmenschild auf einer Sachspende

Grundsätzlich hast Du verschiedene Möglichkeiten Spenden an uns zu leisten:

Geldspenden

Geldspenden sind Geldüberweisungen oder Übergaben von Bargeld, die Du freiwillig und unentgeltlich an uns gibst. Wir stellen Dir darüber auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung („Spenden-Quittung“) aus.

Mitglieder aufgepasst – grundsätzlich können wir Euch als gemeinnütziger Verein auch für Euren jährlichen Mitgliedsbeitrag eine Spendenbescheinigung ausstellen.
(Die Frage ist natürlich, ob unser bescheidener Mitgliedsbeitrag diesen Aufwand lohnt.)

Sachspende

Bei Sachspenden muss in der Spendenbescheinigung des Vereins der Wert der Sache angegeben werden. Ist die Sache neuwertig, kann die Rechnung beigefügt werden. Ist sie gebraucht, muss der gegenwärtige Verkaufswert geschätzt werden. Dazu kann man die Sachzuwendung z.B. mit Sachen gleichwertigen Alters und Zustands vergleichen. Handelt es sich nicht um eine private Spende, sondern eine Spende aus dem Betriebsvermögen, ist sie als Teil des gesamten Betriebswerts zu berechnen. Der Wert wird nach dem Betrag festgesetzt, den der Gegenstand bei Verkauf des Betriebs erbringen würde. Ein gebrauchter Medizinball in ähnlichem Zustand würde auf Ebay z.B. 20 Euro bringen. A oids Graffl, des was nix mehr wert is und zu nix taugt, kannst natürlich net ois Spende geltend machen und g’hoitst am besten.

Aufwandsspenden

Eine Aufwandsspende liegt vor, wenn ein Spender auf die Erstattung seines bestehenden Aufwandsanspruchs verzichtet. Es liegt damit eine Geldspende vor und keine Sachspende.

Die steuerliche Anerkennung solcher Dienstleistungsspenden setzt voraus, dass der Zuwendende (wennst zB. gegen Honorar an Vortrag über Brauchtumspflege bei uns haltst oder die Wänd von unserm Vereinsheim  neu weisselst) gegenüber dem empfangsberechtigten (steuerbegünstigten) Verein (uns) einen Anspruch (durch Vertrag, Satzung oder Vorstandsbeschluss) auf die Honorarzahlung hat und ausdrücklich auf die Erstattung verzichtet.

SPONSORING

Für alle Zuwendungen, bei denen eine Gegenleistung von uns gewünscht wird – wie zum Beispiel die hervorgehobene Präsentation Deines Firmenlogos oder die Darstellung eines Berichtes auf unserer Webpräsenz, jeweils mit Verlinkung, handelt es sich um Sponsoring.

( Hinweis: Um nicht unbeabsichtigt, sozusagen ‚aus Versehen‘ ein Sponsoren-Verhältnis zu begründen, sind vorerst auf dieser Webpage keine (Hyper-) Links zu Unternehmen und Körperschaften gesetzt, die uns mit Geld-, Sach-, oder Dienstleistungen unterstützen.)

Statt einer Spendenbescheinigung wird beim Sponsoring eine Rechnung ausgestellt und möglicherweise anfallende Steuern werden darauf ausgewiesen.

Insbesondere für Firmen ist Sponsoring interessant, weil sie die gesponserte Summe ohne Höchstgrenze als Betriebskosten steuerlich absetzen können, während die Spende, steuerlich nur in bestimmten Höchstgrenzen abzugsfähig ist.

Um das Sponsoring als Betriebsausgaben abzuziehen, muss das Sponsoring lediglich „betrieblich veranlasst“ sein. Es genügt hierfür, dass sich das sponsernde Unternehmen wirtschaftliche Vorteile, durch zum Beispiel Werbung oder einen positiven Imagetransfer, verspricht.

Welche Möglichkeiten der Einbindung von Dir/Deiner Firma als Sponsor der RoagaBuam sind denkbar?

Hier sind Deiner/unserer Phantasie im Prinzip keine Grenzen gesetzt und ganz bestimmt können wir gegebenenfalls eine (vertragliche) Vereinbarung bzw. ein Sponsoring-Modell finden, das/die auf Deine Bedürfnisse zugeschnitten ist, Sinn macht und zugleich rechtskonform ist.

Beispiele zur Anregung:

  • Fotos von Roaga-Auftritten-, Veranstaltungen etc. auf denen Dein Logo plaziert ist
  • Dein Online-Werbebanner mit Verlinkung zu Deinem Angebot
  • Präsentation von Rubriken, z.B. unsere „Events“-page ‚..präsentiert von..(Dein Firmenname) auf der Roaga-Website
  • Veranstaltungssponsoring (gern auch in „Naturalien“ – Bier, Gebäck, Wurstwaren, Süßigkeiten, Ausstattung etc. mit Sponsoren-Nennung auf Roaga-Plakaten, Eintrittskarten, Website etc.
  • Auftritt der Roaga bei Deinem (Firmen-) Event/ Deiner Feier
  • Überlassung passiver Werberechte (Du darfst Dich in Deinen Kommunikations-Kampagnen mit Deinen Wohltaten für die Roaga wichtig machen, z.B. als Trachtenaustatter, Busreiseunternehmen, Brauerei etc.
  • Förderung der Kinder-, Jugendarbeit z.B. durch Bezuschussung von Mitgiedsbeiträgen für die Eltern, Ausflugsprogrammen etc.
  • Medienpartnerschaften
  • Caritative Partneraktionen: Die Roaga erfreuen mit Hilfe Deiner Firma/Organisation Kinder, Alte, Arme, Kranke, Minderbemittelte Unterprivilegierte, Ausgegrenzte, Preissn, Östarreicher..
  • Sponsoring von Drucksachen, Werbemitteln, Werbeplätzen etc.
  • etc.

Vielleicht findest Du die ein oder andere dieser Optionen interessant für Dich/ Dein Unternehmen?! Vielleicht hast Du ja selbst weitere Vorschläge/Ideen oder zumindest nichts dagegen, wenn wir unsererseits bei passender Gelegenheit mit dem ein oder anderen Vorschlag auf Dich zukommen?!

Gern würden wir mit Dir als prospektivem Sponsor ins Gespräch kommen und die Möglichkeiten einer für beide Seiten gedeihlichen Zusammenarbeit erörtern.

Schreib uns doch eine email…
oder besser, ruf uns an … 
oder am aller besten:
komm zu einem unsere nächsten Vereinsabende und lass uns persönlich reden – bei oana zünftign Jausn und oam Bier (oda zwoa) und oana griabign Stubnmusi.

Häufig gestellte Fragen:

Kann ich auch für eine Gegenleistung spenden, statt sponsern?

Leider nicht. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist hier sehr streng. Sobald eine Gegenleistung für eine Zuwendung von Seiten einer gemeinnützigen Organisation erbracht wird (hierzu zählt jede Art der Werbung, die über die Erwähnung „bloßen Dankes“ hinausgeht), gilt dies als Sponsoring und es müssen Steuern abgeführt werden.

Wird Material mit dem Firmenlogo als Spende oder Sponsoring gewertet?

Handelt es sich um Material, das einen deutlichen Werbeeffekt erzielt (zum Beispiel: Schirmmützen mit Firmenlogo), dann gilt dies als Sponsoring. Wird Material ohne Werbeaufdruck zugewendet, handelt es sich hingegen um eine Sachspende, für die eine Spendenbescheinigung über den Verkehrswert, einschließlich Umsatzsteuer, ausgestellt wird.

Wann erhalte ich eine Spendenbescheinigung?

Spendenbescheinigungen stellt der Verein D’Roaga Buam, Ismaing bei freiwilligen und gegenleistungsfreien Zuwendungen aus. Du kannst für die Arbeit des Vereins im Allgemeinen, oder für ein bestimmtes Projekt spenden. Damit Spenden effektiv ihrem Zweck dienen und nicht für Verwaltungsarbeit verwendet werden müssen, bitten wir um Nachsicht, dass erst für Spenden ab 20 Euro eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird.

Bitte teile uns Deine Adresse mit – oder nutze einfach unser Spendenformular, damit wir Dir Deine Zuwendungsbestätigung zusenden können. Erbringst Du oder Deine Firma eine Dienst- oder Sachleistung, die Du nachträglich spenden möchtest, benötigen wir die Rechnung mit dem gespendeten Rechnungsbetrag. Unter der normalerweise verfassten Zahlungsaufforderung bitten wir um die Anmerkung „Betrag wird gespendet. Wir bitten um Zusendung einer Spendenbescheinigung“.

Spendenkonto

Verwendungszweck: „Spende“
Volks-Raiffeisenbank Ismaning
IBAN: DE

Werde jetzt aktiv! Spende entweder per Einzahlung oder lade hier unser Spendenformular herunter.